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Mitglieder(rück)gewinnung mit dem Sportbonus

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Mitglieder(rück)gewinnung mit dem Sportbonus

Das Sportministerium unterstützt das Comeback des Vereinssports durch eine Förderaktion für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften. Bis Jahresende gibt es einen Zuschuss von 75% zum Mitgliedsbeitrag.

Für die Saison 2021/2022 oder das Kalenderjahr 2022 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport deshalb 75 % des Mitgliedsbeitrags. Der Zuschuss wird mit 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft gedeckelt.

Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten Dach- und Fachverbände.

Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann. 

Informationen zum Förderprogramm: Sportbonus



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