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COVID Lockerungen ab 1.7.

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COVID Lockerungen ab 1.7.

Mit Dienstag, 1. Juli tritt eine neue COVID-Verordnung, die einige Lockerungen im Sport verspricht, in Kraft:

- Mindesabstand bei der Sportausübung fällt
- TeilnehmerInnenanzahl bei Veranstaltungen beträgt 100 Personen
-  Die Erstellung einer Anwesenheitsliste der TrainingsteilnehmerInnen wird empfohlen
- Mindestabstand beim Betreten der Sportstätten bleibt aufrecht !

Mit diesen Maßnahmen können wir die Wettkampfaktivitäten wieder starten und das Fechttraining kann aufgenommen werden !

Gesamt Verordnung



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