Mit Dienstag, 1. Juli tritt eine neue COVID-Verordnung, die einige Lockerungen im Sport verspricht, in Kraft:
- Mindesabstand bei der Sportausübung fällt
- TeilnehmerInnenanzahl bei Veranstaltungen beträgt 100 Personen
- Die Erstellung einer Anwesenheitsliste der TrainingsteilnehmerInnen wird empfohlen
- Mindestabstand beim Betreten der Sportstätten bleibt aufrecht !
Mit diesen Maßnahmen können wir die Wettkampfaktivitäten wieder starten und das Fechttraining kann aufgenommen werden !
Gesamt Verordnung