Ein Schreiben des BSO-Präsidenten Rudolf Hundstorfer betreffend Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die mit 25. Mai in Kraft tritt und auch alle Sportverbände und -vereine betrifft: 20180221_DSGVO-Infoschreiben_Sportorganisationen
Die BSO hat zur DSGVO mit Unterstützung der Rechtsanwälte Mag. Gernot Schaar, MMag. Christina Toth, MSc und der
Rechtsanwaltskanzlei Suppan|Spiegl|Zeller, die alle auch selbst in ehrenamtlichen Funktionen im österreichischen
Sport tätig sind, Arbeitsbehelfe, Unterlagen und Erläuterungen erarbeitet. Dieses Service soll die Verbände und Vereine
bei der Umsetzung der DSGVO unterstützen und eine möglichst einheitliche Vorgehens- und Sichtweise innerhalb des
organisierten Sports herstellen.